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Verspätungs-Rechner

Wie viel Entschädigung steht dir bei Bahnverspätung zu? Gib Verspätung und Fahrpreis ein.

Bahnverspätungen sind ärgerlich — aber sie kosten die Bahn auch Geld. Seit Juni 2023 gilt die EU-Fahrgastrechte-Verordnung 2021/782 in Deutschland unmittelbar. Sie regelt klare, verbindliche Entschädigungssätze, die nicht im Ermessen des Schaffners liegen.

Entscheidend ist die Verspätung bei der Ankunft am Zielbahnhof: Ab 60 Minuten gibt es 25 % des Fahrpreises zurück, ab 120 Minuten die Hälfte. Dieser Rechner ermittelt deinen Anspruch und sagt dir, ob er über der 4-Euro-Auszahlungsgrenze liegt.

Die Sätze sind rechtsverbindlich (Art. 19), die Auszahlungsuntergrenze und der Antragsweg ergeben sich aus EU-Recht und deutscher Praxis. Den Anspruch holst du dir über das Fahrgastrechte-Formular des Eisenbahnunternehmens.

70Min
0 Min4 Std
40
0 €250 €

Dein Entschädigungsanspruch

25 %

des Fahrpreises

10.00

Entschädigung

Reiche den Anspruch über das Fahrgastrechte-Formular des Eisenbahnunternehmens ein (online oder am Schalter), mit Originalfahrkarte. Zahlung muss binnen eines Monats erfolgen.

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Keine Lust auf Formulare oder schon abgelehnt worden? Spezialisierte Dienste fordern deine Entschädigung gegen Erfolgsprovision ein und legen sich notfalls mit der Bahn an.

Diese Anbieter behalten im Erfolgsfall einen Teil der Entschädigung ein. Den Antrag direkt beim Eisenbahnunternehmen einzureichen, ist kostenlos.

VerspätungEntschädigungGrundlage
60–119 Min25 %Art. 19 Abs. 1 lit. a VO (EU) 2021/782
ab 120 Min50 %Art. 19 Abs. 1 lit. b VO (EU) 2021/782
Auszahlungab 4Art. 19 Abs. 4 VO (EU) 2021/782
⚠️ Höhere Gewalt: Bei außergewöhnlichen Umständen (extremes Wetter, Personen im Gleis, Naturkatastrophen) entfällt die Entschädigung. Ein Streik des eigenen Bahnpersonals zählt aber ausdrücklich NICHT als außergewöhnlicher Umstand.
Quellen: Entschädigungssätze und Auszahlungsuntergrenze nach Art. 19 der Verordnung (EU) 2021/782 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr (in Deutschland unmittelbar anwendbar seit Juni 2023), sowie §17 der Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO). Schlichtung über die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP).
Hinweis: Dieser Rechner dient der Orientierung und stellt keine Rechtsberatung dar. Im Einzelfall können abweichende Regelungen gelten — verbindlich ist die Prüfung durch das Eisenbahnunternehmen bzw. eine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Ab wann gibt es eine Entschädigung bei Bahnverspätung?
Ab 60 Minuten Verspätung am Zielbahnhof bekommst du 25 % des Fahrpreises der betroffenen Fahrt zurück, ab 120 Minuten 50 %. Maßgeblich ist die Ankunftsverspätung, nicht die Abfahrt. Grundlage ist Art. 19 der EU-Fahrgastrechte-Verordnung 2021/782.
Warum bekomme ich manchmal trotz Verspätung kein Geld?
Liegt die berechnete Entschädigung unter 4 Euro, muss das Eisenbahnunternehmen sie nicht auszahlen. Das betrifft vor allem günstige Nahverkehrstickets. Außerdem entfällt die Entschädigung bei außergewöhnlichen Umständen wie extremem Wetter oder Personen im Gleis — ein Streik des eigenen Bahnpersonals zählt aber ausdrücklich NICHT dazu.
Wie reiche ich den Anspruch ein?
Nutze das Fahrgastrechte-Formular des Eisenbahnunternehmens (bei der DB online oder als Ausdruck am Schalter). Du brauchst die Originalfahrkarte und die Angabe der verspäteten Verbindung. Nach Eingang des vollständigen Antrags muss innerhalb eines Monats gezahlt werden.
Was, wenn das Unternehmen ablehnt?
Reagiert das Unternehmen nicht oder lehnt es ab, kannst du dich kostenlos an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) wenden, bevor du klagst. In Deutschland gilt für den Anspruch die reguläre dreijährige Verjährung ab Jahresende.