Fahrgastrechte-Ratgeber
Zug zu spät? Was dir bei Verspätung wirklich zusteht.
Nach der EU-Fahrgastrechte-Verordnung (VO 2021/782) bekommst du ab 60 Minuten Verspätung am Ziel 25 Prozent des Fahrpreises zurück, ab 120 Minuten 50 Prozent. Das gilt unabhängig vom Grund, du musst nur den Anspruch geltend machen und Belege aufheben.
Eine Zugverspätung kostet dich nicht nur Zeit, sondern kann dir auch Geld zurückbringen. Nach der EU-Fahrgastrechte-Verordnung (VO 2021/782) bekommst du ab 60 Minuten Verspätung am Zielbahnhof 25 Prozent des Fahrpreises zurück, ab 120 Minuten die Hälfte. Maßgeblich ist immer die Ankunftsverspätung am Ziel, nicht eine einzelne Teilstrecke unterwegs.
Wichtig zu wissen: Der Anspruch entsteht grundsätzlich unabhängig vom Grund, also auch bei Streik oder Unwetter. Bei außergewöhnlichen Umständen können einzelne Teile eingeschränkt sein, doch beantragen solltest du die Entschädigung trotzdem. Die Prüfung übernimmt der Anbieter. Du musst nichts beweisen, nur deinen Anspruch fristgerecht geltend machen.
Der häufigste Fehler ist, die Belege wegzuwerfen. Hebe dein Ticket und die Verspätungsdaten auf und fülle das Fahrgastrechte-Formular aus, das es online und am Schalter gibt. Beim Deutschlandticket gelten als pauschalem Abo gesonderte Regeln und Mindestbeträge, die du beim Anbieter und auf bahn.de prüfst.
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Wichtigster Artikel
Fahrgastrechte bei Verspätung: Wann dir Entschädigung zusteht
Ab 60 Minuten Verspätung am Ziel bekommst du 25 Prozent des Fahrpreises zurück, ab 120 Minuten sind es 50 Prozent. So funktioniert die Erstattung.
Artikel lesen →Häufige Fragen
Ab welcher Verspätung bekomme ich Geld zurück?+
Nach der EU-Fahrgastrechte-Verordnung (VO 2021/782) steht dir ab 60 Minuten Verspätung am Zielbahnhof eine Entschädigung von 25 Prozent des Fahrpreises zu, ab 120 Minuten sind es 50 Prozent. Entscheidend ist die Ankunftsverspätung am Ziel, nicht eine einzelne Teilstrecke.
Gilt die Entschädigung auch beim Deutschlandticket?+
Die Berechnung der Entschädigung beim Deutschlandticket ist besonders, da es ein pauschales Abo ohne Einzelfahrpreis ist. Hier gelten gesonderte Regelungen und Mindestbeträge. Prüfe die aktuellen Bedingungen zum Fahrgastrechte-Anspruch beim Anbieter und auf bahn.de.
Wie mache ich meinen Anspruch geltend?+
Fülle das Fahrgastrechte-Formular aus, das es online und am Schalter gibt. Du brauchst dein Ticket und Angaben zur Verbindung. Reiche es innerhalb der vorgesehenen Frist ein. Hebe deine Belege und die Verspätungsdaten auf.
Bekomme ich auch bei Streik oder Unwetter eine Entschädigung?+
Die Entschädigung bei Verspätung greift grundsätzlich unabhängig vom Grund. Bei außergewöhnlichen Umständen können einzelne Anspruchsteile eingeschränkt sein. Stell den Antrag dennoch, die Prüfung übernimmt der Anbieter.
Was tun, wenn der letzte Zug ausfällt?+
Fällt der letzte Zug aus oder wird die Weiterfahrt unzumutbar, können unter bestimmten Voraussetzungen Kosten für eine alternative Beförderung oder Übernachtung übernommen werden. Hebe alle Belege auf und kläre die Erstattung mit dem Anbieter.